In Deutschland entfällt circa 35 Prozent des Energieverbrauchs in auf Gebäude. Hier liegt ein hohes Energieeinsparpotenzial. Rund 70 Prozent der insgesamt rund 18 Millionen vorhandenen Wohngebäude wurden vor 1979 gebaut. Zu dieser Zeit waren die energetischen Standards noch vergleichsweise niedrig. Mit Beschluss der Bundesregierung vom 27.06.2007 ist bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden nach der Energieeinsparverordnung ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Demnach müssen Hausbesitzer neuen Mietern und Eigentümern ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen.

Laut Energie- und Einsparverordnung sind Verwalter/Vermieter verpflichtet zum Energieausweis. Dieser beinhaltet die Information zum Energiegieverbrauch der Wohnung/Immmobilie und es können energetische Vergleiche von Immobilien hergestellt werden. Energieausweise für Bestandsgebäude haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Die Austellung des Energieausweises erfolgt auf Grundlage: