Legionellenprüfung LeipzigFür Vermieter von Mehrfamilienhäusern besteht die Pflicht zur turnusmäßigen Untersuchung ihrer Warmwasseranlagen auf Legionellen. (lt. neuer Trinkwasserverordnung von 11/2011)

Laut §13 TrinkwV müssen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und / oder mehr als drei Liter Wasser zwischen Warmwasserbereiter und der am weitesten entfernten Entnahmestelle in der Rohrleitung enthalten sind, geprüft werden.

Gem. §14 TrinkwV müssen die Wasserprobeentnahmen an mehreren repräsentativen Entnahmestellen erfolgen. Dies bedeutet, dass je 1 Probe am Eingang und Ausgang des Warmwasserbereiters sowie an einer Entnahmestelle an jedem Wasserstrangende genommen werden muss.

Was müssen Sie als Verwalter / Vermieter beachten:

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