• Ab 01.12.2021 dürfen bei Eichtausch nur noch fernablesbare Messgeräte verwendet werden.
  • Ab 01.01.2022 müssen Mieter, wenn bereits fernablesbare Zähler verbaut sind, eine monatliche unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) erhalten.
  • Bis zum 31.12.2026 müssen alle Messgeräte auf Funk um- oder nachgerüstet werden.
  • Ab dem 01.01.2023 ist das CO2KostAufG (Kohlendioxidaufteilungsgesetz) in Kraft getreten. Es regelt die Verteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter.