Gas- und Wärmelieferanten müssen den Eigentümern bis zum 30.09.2022 den Energieverbrauch, die Preissteigerungen und mögliche Einsparpoenziale mitteilen.
Die Eigentümer oder Verwalter müssen diese Informationen an Ihre Mieter weiterleiten.

  • Bei Gebäuden mit unter 10 Mietbereichen können diese Informationen einfach weiter geleitet werden.
  • Bei Gebäuden mit über 10 Mietbereichen ist eine Informationspflicht über den Energieverbrauch, die Preissteigerungen und mögliche nutzerspezifische Einsparpotenziale vorgeschrieben.